Ein gesundes Ess- und Ernährungsverhalten gehört neben Bewegung, Stressbewältigung und der Vermeidung von Genussmittelmissbrauch zu den tragenden Säulen für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit.
Ernährungstherapie und Beratung
Leistungen
Rehabilitative Ernährungstherapie
Individuelle Ernährungstherapie bei Erkrankungen. Sie benötigen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
Präventive Ernährungsberatung
Ernährungsberatung für Gesunde. Keine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich.
Zuschuss beantragen
Bei medizinischer Indikation
#1
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Ihre Ärztin / Ihr Arzt diagnostiziert Erkrankungen oder Risikofaktoren, die sich durch eine Ernährungsintervention verbessern lassen und stellt eine Überweisung zu uns aus.
#2
Kontaktaufnahme
Sie nehmen Kontakt mit mir als qualifizierte Ernährungsfachkraft auf. In einem kostenlosen Vorgespräch lernen wir uns kennen und besprechen Behandlungsmöglichkeiten und -inhalte. Anhand der ärztlichen Verordnung erstelle ich einen Kostenplan.
#3
Antragstellung vorab
Vor Inanspruchnahme der Ernährungstherapie ist eine Klärung der Art der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung erforderlich. Hierfür benötigt die Krankenkasse die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und einen Kostenplan.
#4
Start der Ernährungstherapie
Nach positiver Rückmeldung durch die Krankenversicherung nehmen Sie die Ernährungstherapie in Anspruch.
Kontakt
Ich freue mich,
Sie kennenzulernen.
Wir kooperieren
Partner
Unsere Leistungen können bezuschusst werden. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach! Für junge Menschen (die noch über die Eltern versichert sind) kommt auch die DRV als Leistungsträger in Frage.